Mare TV hat am 20. Mai 2021 einen tollen Bericht über das Alte Land gesendet. Hier der Link:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/mare_tv/mareTV-Die-Elbmarschen,maretv1494.html
Herzlich Willkommen bei Familie Köpcke
Mare TV hat am 20. Mai 2021 einen tollen Bericht über das Alte Land gesendet. Hier der Link:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/mare_tv/mareTV-Die-Elbmarschen,maretv1494.html
Der NDR hat eine schöne Doku über den Harmshof gesendet. Der Harmshof ist eines der am besten erhaltenen Hofstellen im Alten Land. Hier der Link zur Mediathek:
Auch auswärtige Touristen dürfen ab sofort in Niedersachsen übernachten. Das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen hat das Beherbergungsverbot für Touristen gekippt. Danach dürfen wir jetzt wieder ann alle Gäste vermieten. Hier ein Bericht dazu vom NDR:
Ab dem 10. Mai 2021 lockert unser Bundesland Niedersachsen die Corona-Regeln. Wir dürfen dann unsere Ferienwohnungen und unser Ferienhaus wieder vermieten, wenn die Inzidenz im Landkreis Stade unter 100 liegt. Das ist aktuell der Fall. Zusätzlich müssen die Gäste ihrem Erst- oder Zweitwohnsitz in Niedersachsen haben. Noch nicht vollständig geimpfte oder genesene Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Diese Verordnung gilt bis zum 30. Mai 2021.
Wir freuen uns natürlich, dass wir wieder vermieten dürfen. Allerdings stellt uns die Umsetzung vor große Herausforderungen. Die meisten unserer Gäste kommen natürlich nicht aus Niedersachsen. Deshalb werden wir mit allen Nicht-Niedersachsen, die innerhalb des Verordungszeitraums gebucht haben, Kontakt aufnehmen, um mit Ihnen die Stornierung bzw. mögliche Umbuchung zu besprechen. Automatische Buchungen über die großen Buchungsportale haben wir aktuell bis Ende Mai blockiert, da dort eine Eingrenzung auf Personen mit Haupt- oder Zweitwohnsitz in Niedersachsen nicht möglich ist und wir unseren Gästen aus den anderen Teilen Deutschlands unnötigen Frust ersparen wollen. Telefonisch oder auch per Mail sind wir natürlich weiterhin für Sie erreichbar.
Hier können Sie den genauen Wortlaut der Verordnung nachlesen: